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   OLG Dresden, 08.06.2011 - 2 Ws 282/11   

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https://dejure.org/2011,31291
OLG Dresden, 08.06.2011 - 2 Ws 282/11 (https://dejure.org/2011,31291)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08.06.2011 - 2 Ws 282/11 (https://dejure.org/2011,31291)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - 2 Ws 282/11 (https://dejure.org/2011,31291)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Verpflichtung zur Teilnahme an einem "Runden Tisch" bei fehlender Errichtung einer Forensischen Ambulanz i.R.d. Anordnung einer Führungsaufsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 68a; StGB § 68b Abs. 1 Nr. 11; StGB § 145a
    Gesetzeswidrigkeit einer im Rahmen der Führungsaufsicht erteilten Weisung infolge Fehlens einer erforderlichen Einrichtung [Runder Tisch - Sachsen]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Koblenz, 28.01.2016 - 2 Ws 22/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Voraussetzungen der Erledigung der

    Eine Maßregel gemäß § 64 StGB behält ihre auf Resozialisierung hinzielende Zweckrichtung nur so lange, als die therapeutischen Bemühungen in absehbarer Zeit einen Erfolg möglich erscheinen lassen; scheitert dieser Zweck, besteht kein Anspruch darauf, eine solche Maßregel trotz Aussichtslosigkeit aufrecht zu erhalten (vgl. BVerfG aaO.; Senat, 2 Ws 62/14 v. 03.04.2014; 2 Ws 282/11 v. 25.05.2011; Fischer, StGB, 63. Aufl. § 67d Rn. 21).
  • OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 309/22

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Meldeauflage im Rahmen der

    Die begehrte Abänderung würde der Sache nach eine eigene Ermessensausübung des Beschwerdegerichts darstellen, dem es aufgrund der gesetzlichen Regelung aus Rechtsgründen verwehrt ist, sein Ermessen mangels einer Ermessensreduzierung der Kammer "auf Null" an die Stelle desjenigen der Strafvollstreckungskammer zu setzen und in der Sache gemäß § 309 Abs. 2 StPO selbst zu entscheiden (std. Rspr.; vgl. Senat, Beschlüsse vom 05. Juni 2015 - 2 Ws 248/15 -, sowie vom 08. Juni 2011 - 2 Ws 282/11 -, jeweils juris; OLG Hamm, Beschluss vom 08. Mai 2014 - III - 1 Ws 176/14 - juris).
  • OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 311/22
    Die begehrte Abänderung würde der Sache nach eine eigene Ermessensausübung des Beschwerdegerichts darstellen, dem es aufgrund der gesetzlichen Regelung aus Rechtsgründen verwehrt ist, sein Ermessen mangels einer Ermessensreduzierung der Kammer "auf Null" an die Stelle desjenigen der Strafvollstreckungskammer zu setzen und in der Sache gemäß § 309 Abs. 2 StPO selbst zu entscheiden (std. Rspr.; vgl. Senat, Beschlüsse vom 05. Juni 2015 - 2 Ws 248/15 -, sowie vom 08. Juni 2011 - 2 Ws 282/11 -, jeweils juris; OLG Hamm, Beschluss vom 08. Mai 2014 - III - 1 Ws 176/14 - juris).
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